Hinweis – Der Fall kann gemeinsam gelesen werden mit:

Falldarstellung mit interpretierenden Abschnitten

Was Anja betrifft, ist schon vor dem Gespräch allen Beteiligten klar, dass sie eine A-Schülerin ist; doch scheint sie bezüglich der Rechtschreibung unachtsam zu sein. Da „Sorgfalt“ im Rahmen der Selbstkompetenz ein Beurteilungskriterium ist, fragen sich der Lehrer und die Lehrerin, ob im Zeugnis unter dem Selbstkompetenzbereich „Sorgfalt“ das Kreuzchen bei „zu verbessern“ gesetzt werden sollte. Die Verhandlung darüber verläuft folgendermassen:

Die Eltern beobachten, dass ihre Tochter Anja gewillt ist, das für sie ungünstigere schulische Deutungsangebot anzunehmen, indem sie dieses sogar zweimal bestätigt. Als sich die Mutter einmischt, wird Anja jedoch unsicher; es fallen ihr spontan keine Gründe mehr ein, warum das Sorgfaltskreuzchen bei zu „verbessern“ gesetzt werden sollte. Die Mutter und der Vater ziehen im Folgenden am gleichen Strick und argumentieren mit Gegenbeispielen, die aufzeigen, dass Anja durchaus imstande ist, sorgfältig zu arbeiten. Aufgrund dieses elterlichen Einwands wird das Kreuzchen im Zeugnis bei „gut“ gesetzt, obwohl Anja bereits mit der Beurteilung „zu verbessern“ einverstanden war. Damit haben es die Eltern – dank der ihnen zur Verfügung stehenden kommunikativen Mittel – geschafft, ihrer Tochter zu einer günstigeren Beurteilung zu verhelfen. Im Gegensatz zu Alexandras Eltern haben sie die schulischen Deutungsangebote hinterfragt bzw. relativiert und dadurch eine Umdeutung der Bewertung erreicht.

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