Falldarstellung

Die Computertechnologie scheint vor keinem Lebensbereich mehr Halt zu machen. Was für die einen ein Segen und ein neues Universum an Möglichkeiten ist, ist für die anderen ein Fluch und ein ausufernder Zwang. Auch immer mehr ältere Menschen gewöhnen sich daran, Bahnkarten, Flugtickets, Hotelbetten per Internet zu buchen. Von Bekannten wissen sie: »Bin doch nicht blöd«, wenn es so ungleich billiger ist. Damit schließt sich eine Userlücke, während gleichzeitig jede neue Generation von Computern, Handys etc. von immer kompetenteren neuen Jahrgängen von jungen Menschen in Dienst genommen wird.

Vor diesem Hintergrund kann denen im Nachhinein Recht gegeben werden, die bestritten, dass die neuen Informationstechnologien es erforderten, die Schüler in ihnen zu schulen. Das haben die Jungen durchweg selbst längst in die Hand genommen. Sie wissen je nach ihrem Gebrauchsinteresse alles, was man wissen muss, über diese Maschinen. Wenn insofern heute in Schulen ein Computer- oder EDV-Raum eingerichtet und ausgestaltet wird, wirft das die Frage nach seiner pädagogischen Funktion auf.

Sollen die Schüler hier mittels der neuen Technologie Englisch oder Physik lernen oder in ihr unterrichtet werden zwecks eines richtigen also kritischen oder kenntnisreicheren Gebrauchs? Schwer vorzustellen ist eine Nutzung nach dem Muster der Kinder- und Jugendzimmer, wo der PC als Universalgerät für Spiele, Musik, Videos und allerlei anderem Zeitvertreib in Gebrauch ist. Denkbar dagegen, dass talentierte PC-Experten, die bereits über das halbe Wissen eines Informatikers verfügen, eher unbedarfte PC-Anfänger in ihr Wissen und ihre Fähigkeiten einführen.

Eine gute Möglichkeit herauszufinden, was von alledem in der Realität stattfindet, ist die Besichtigung der existierenden Computerräume in unseren Schulen. Bei Hospitationen ist auffällig, dass die Räume immer stolz vorgeführt werden, selten aber die Gelegenheit besteht, die in ihnen arbeitenden Schüler zu beobachten. Statt der Benutzer stößt man auf eine Benutzerordnung. Die hängt zumeist in dem betreffenden Raum aus und wurde von pädagogischem Personal verfasst. Diese Ordnungen bieten die Möglichkeit zu überprüfen, inwiefern und welche Vorstellungen von der Nutzung im Text aufgefunden werden können.

Die folgende Sequenzanalyse behandelt für viele andere ähnliche Fundstücke eine solche Benutzerordnung.

Interpretation

Zuerst sei der Terminus »Benutzerordnung« entfaltet, denn damit kann bereits deutlich werden, dass der erste strukturbildende Zugriff auf die Nutzung die Ordnung ist.
Benutzerordnungen kennt man gemeinhin von Einrichtungen, die frei zugänglich sind und von einer relativ großen Menge ständig wechselnder Nutzer aufgesucht werden. Sie sollen jeweils die Bedingungen aufzeigen, die an das Benutzen der jeweiligen Einrichtung geknüpft sind. Dabei weist der Wortbestandteil »Ordnung« bereits darauf hin, dass eine gewisse Ordnung erwünscht ist, sei es nun hinsichtlich des Ordnens der eigenen Arbeitsweise oder eben schlicht und einfach Ordentlichkeit. Man versucht also, den Zustand der Unordnung zu vermeiden. Weiterhin enthält der Wortbestandteil »Benutzer«, dass die Einrichtung entsprechend ihrer Möglichkeiten in Gebrauch genommen und somit auch benötigt wird, was einen Missbrauch eigentlich ausschließt. Der Ausdruck Benutzerordnung impliziert den vom Besitzer bzw. Verantwortlichen für zweckmäßig gehaltenen Gebrauch einer bestimmten Einrichtung unter Einhaltung von Ordentlichkeit und Beachtung der gegebenen Regeln.
Das Wort »Computerraum« stellt die Definition des Geltungsbereiches der Benutzerordnung dar. Das bedeutet, dass die aufgestellte Ordnung nur in diesem Raum gültig ist, man sich beim Betreten des Raumes in den Geltungsbereich der damit verbundenen Regeln begibt und sich damit an die Befolgung derselben bindet. Der Leser erwartet also eine Liste oder Reihenfolge von Regeln, Gesetzen, Verboten und Pflichten, die sich auf das Wirken und Arbeiten in diesem bestimmten Raum beziehen. Man stellt sich darauf ein, sich der Ordnung »unterzuordnen«.

Die Grafiken I

Die Überschrift ist beidseitig von zwei kleinen Grafiken, sogenannten »Clip Arts« flankiert, welche man im Allgemeinen zur Steigerung der optischen Attraktivität eines Textes verwendet und meistens aus einem Pool von Tausenden solcher Clip Arts auswählen kann. Was passt in den Augen der Autoren bildlich zum Text?
Links neben der Überschriftzeile sieht man einen Computer, bestehend aus den Komponenten Tastatur, Maus, Bildschirm und Tower. Das Gerät wird sauber, gepflegt und ordentlich dargestellt. Der Darstellungsstil (Proportionen, Perspektive und Linienführung) ist recht realistisch gehalten.
Es ergeben sich zwei Varianten für den Zweck einer solchen Grafik. Entweder geht es um die grundsätzliche, rein informative Darstellung eines solchen Gerätes, oder man will das Idealbild eines Computers darstellen und einen Eindruck davon vermitteln, in welchem Zustand sich das Gerät im Optimalfall zu befinden hat.
Rechts neben der Überschriftzeile sind ein Computer und ein Strichmännchen zu sehen, welches einen übergroßen Hammer zum Schlag erhoben hält. Der Computer ist auf Bildschirm und Desktop reduziert. Die Größenverhältnisse, Linienführung und Farbgebung sind eindeutig stilisiert und somit unrealistisch.
Nun kann man dieses Bild so verstehen, dass ein Benutzer dargestellt werden soll, der über Fehlfunktionen oder Defekte des Computers erbost ist und diesen als Strafe bzw. aus Rache kaputtschlagen will. Weiterhin könnte mit dem Männchen aber auch ein Benutzer gemeint sein, der durch sein unsachgemäßes oder gar fahrlässiges Verhalten im übertragenen Sinne die Zerstörung des Gerätes herbeiführt.
Beide Lesarten liefern jedenfalls bereits einen Ausblick darauf, welches Bild der Verfasser von der erwarteten Klientel hat.

»1. Essen, Trinken, Kaugummikauen und die Benutzung von Handys sind im Computerraum strengstens verboten

Es ist offensichtlich, was mit diesem Verbot bezweckt werden soll. Man hat Angst, dass Brotkrümel herumliegen, mit fettigen Fingern Geräte angefasst, Getränke über die Tastatur verschüttet und Kaugummis unter die Tische geklebt werden. Das Verbot bezieht sich schwerlich auf Essen und Trinken an sich, sondern man verknüpft es mit der Arbeit im Computerraum. Nach dieser Annahme ist von jemandem, der im Raum etwas trinken will, zu erwarten, dass er sein Getränk über die Geräte ergießt.
Auch Handys sind in diesem Verbot enthalten. Obwohl die bei der Benutzung von Mobiltelefonen auftretenden Begleiterscheinungen wie lautstarke Gespräche, Klingeltöne oder Störsignale auf den Bildschirmen normalerweise in der jeweiligen Gruppe untereinander geregelt werden, setzt man hier augenscheinlich voraus, dass die Anwesenden nicht dazu in der Lage sind, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Man rechnet mit chaotischen Verhältnissen.
Die Wahl der Worte »strengstens verboten« bringt eine enorme Wichtigkeit zum Ausdruck. Man kennt diese Formulierung hauptsächlich aus Texten wie »Rauchen, Feuer und offenes Licht sind polizeilich strengstens verboten!«. Man vermittelt hiermit das Gefühl, es handele sich um ein Kapitalverbrechen, derart bezeichnete Verbote zu brechen. Das Adverb »strengstens« verdeutlicht die Anwesenheit einer Autorität, da Strenge nie passiv geschieht. Man benötigt einen »Ausführenden«, um streng zu sein. Es ist also damit zu rechnen, dass Verstöße verfolgt und eben strengstens, also gnadenlos geahndet werden.
Durch ihren offiziellen und polizeilichen Charakter soll die Anweisung den Leser einschüchtern.

»2. Veränderungen des Arbeitsplatzes sind untersagt. Tastaturen, Mäuse und Maus-Pads verrückst du nicht unnötig.«

Zuerst fällt auf, dass nicht näher genannt wird, welche Art von Veränderungen unerwünscht sind. Also muss man befürchten, dass jede Veränderung gemeint sein kann. Aufgrund dieser Formulierung ist anzunehmen, dass man den Status quo der Einrichtung für perfekt hält. Alles, was an dem Arbeitsplatz verändert wird, kann nur negativ sein, sonst bräuchte man es nicht zu verbieten.
Das Wort »untersagt« kennt man aus meist amtlichen oder polizeilichen Kontexten. Um die Vehemenz dieser Aussage zu unterstreichen, sind die beiden Schlüsselwörter des Satzes fett gedruckt: »untersagt« und »Veränderungen«.
Als nächstes werden konkret drei Veränderungen aufgeführt: Tastaturen, Mäuse und Maus-Pads dürfen nicht unnötig verrückt werden. Diese Präzisierung des Verfassers weist darauf hin, dass er hauptsächlich das Verrücken dieser drei Komponenten für wichtig hält. Offensichtlich existiert die Befürchtung, das Verschieben von Tastaturen, Mäusen und Maus-Pads nehme unüberschaubare Ausmaße an. Wie bereits unter »1.« rechnet man also auch hier mit einer chaotisierenden Ingebrauchnahme der Hilfsmittel. Interessanterweise wird nicht das Verrücken des Bildschirms oder des Towers genannt, was eigentlich viel gravierender wäre (Herunterfallen des Monitors, Steckerabreißen…).
Auch die Wortwahl ist erneut recht eigenartig. Es heißt: Tastaturen usw. »verrückst du nicht unnötig.« Das bedeutet, dass man die genannten Gegenstände eigentlich doch verrücken darf, allerdings nur, wenn es »nötig« ist. Es ist davon auszugehen, dass eine Maus verrückt werden muss, um sie ihrer von vornherein gegebenen Funktion nach überhaupt benutzen zu können. Auch die Tastaturen und Maus-Pads müssen immer je nach Ergonomie des Benutzers (unterschiedliche Körpergrößen und daraus resultierend unterschiedliche Körperhaltungen) verrückt werden. Es ist schwer vorstellbar, dass diese Gegenstände aus reiner Freude am Bewegen hin- und hergeschoben werden. Also ist der Fall, in dem das Verrücken »nötig« wird, die Regel und dieser Satz somit unsinnig.

»3. Jeder Benutzer der Computeranlage ist zu vorsichtigem und gewissenhaftem Umgang mit allen Geräten und Einrichtungsgegenständen verpflichtet!!«

Hier ist die Rede von einer »Computeranlage«. Den »Computerraum« kann man sich ganz grob als einen Raum vorstellen, der in irgendeiner Weise, ob nun als Arbeitsraum oder Gerätelager, Computer enthält. In »Computeranlage« dagegen steckt einiges mehr. Allein der Bestandteil »-anlage« besagt, dass etwas angelegt wurde. Es wurden also Arbeit, Mühe, Zeit und wahrscheinlich sogar hohe Kosten dafür aufgebracht, diese Anlage einzurichten. Weiterhin besteht eine Anlage nicht aus nur einem Element, sondern meistens aus einer Vielzahl von einzelnen Komponenten, die in ihrer Gesamtheit diese wohl geordnete Anlage ergeben. Der Ausdruck »Anlage« schafft also einen gewissen Respekt, da man sich bewusst wird, dass hinter dieser so benannten Sache Menschen stehen, die Erhebliches in deren Erschaffung und Erhaltung investiert haben und investieren.
Die Benutzer dieser Anlage werden nun zu »vorsichtigem und gewissenhaftem Umgang« verpflichtet. Es ist also anzunehmen, dass der Verfasser dies nicht von den Benutzern erwartet. Man rechnet im Gegenteil wohl eher mit unvorsichtigem und gewissenlosem Umgang, was eindeutig wieder in die Richtung des Chaotischen führt.
Im Gegensatz zu den vorigen Punkten wird kein Verbot ausgesprochen. Die Benutzer müssen aktiv werden, indem sie sich an eine zu erfüllende Pflicht binden, die der Vorsicht und die des Gewissens.
Durch Begriffe wie dem fett gesetzten »verpflichtet«, »-anlage«, dem zusätzlich unterstrichenen »allen« und dem Hinzufügen von gleich zwei Ausrufezeichen bekommt der Satz den Charakter einer mehrfach gesteigerten Beschwörungsformel. Er glaubt nicht an die Wirkung seiner sachlichen Aussage.

»4. Eigene Disketten dürfen nur nach Prüfung durch den Lehrer verwendet werden (Prüfung auf mechanische Funktion und Computerviren)!!«

In dem Moment, in dem der Benutzer eine Diskette aus seinem persönlichen Besitz mitbringt, wird ein fremder und damit tendenziell gefährlicher Gegenstand in das System »Computerraum/-anlage« eingeführt. Dass dieser Gegenstand zunächst von einer dazu autorisierten Person überprüft werden muss, zeigt einmal mehr das vorhandene Misstrauen gegenüber der Vorsichtigkeit und Gewissenhaftigkeit der Nutzer. Schließlich bezieht sich diese Bestimmung nicht generell auf alle Disketten, sondern nur auf »eigene« des adressierten Personenkreises. Demnach besteht bei Disketten aus dem Besitz des Aufsichtführenden wohl kein Grund zur Prüfung. Hier wird verdeutlicht, dass der Lehrer die Person ist, die als kontrollierende und ausführende Gewalt agiert. Weiterhin heißt es »durch den Lehrer«, was bedeutet, dass die Prüfung durch einen bestimmten Lehrer vorgenommen wird, und nicht etwa durch »einen« Lehrer. Dies lässt darauf schließen, dass wahrscheinlich zu jedem Zeitpunkt ein eigens dafür eingesetzter Lehrer anwesend ist. Man achtet also darauf, im Raum die Schüler nicht allein zu lassen.
Die Zusatzinformationen in den Klammern »(Prüfung auf mechanische Funktion und Computerviren)« bringen ein neues Element mit ein, nämlich eine gewisse Transparenz. An dieser Stelle bekommt der Leser erstmals eine Erläuterung und Begründung für die betreffende Bestimmung geliefert. Der Verfasser zeigt so, dass diese Regel nicht willkürlich festgelegt wurde, sondern einen pragmatisch sinnvollen Hintergrund hat, und macht sie damit nachvollziehbar. Gleichwohl bleibt das Bild eines Nutzers, der nicht in der Lage ist, eine entsprechende Prüfung selbstständig zu veranlassen.

»5. Das Entfernen oder Zerstören von Geräten und Mobiliar ist strengstens verboten. Im Schadensfalle müssen die entwendeten, zerstörten oder bemalten Einrichtungsgegenstände von dir ersetzt werden. Zum Teil sind diese sehr teuer!!!«

An dieser Stelle werden mit »Entfernen« und »Zerstören« zwei Vergehen hervorgehoben, die auch im allgemein-gesellschaftlichen Kontext als Verstöße gegen die Ordnung bzw. das Gesetz gelten (Diebstahl und Sachbeschädigung). Der Verfasser hält es für nötig, diese grundlegenden Regeln hier nochmals festzuhalten. Damit spitzt sich die Angst des Autors vor chaotischen Zuständen zu. Sie ist nur verständlich, wenn er statt des sachlich motivierten Nutzers, einen Aggressor vor Augen hat, für den der Computerraum lediglich einen Anreiz zur Beschaffungskriminalität oder zum Austoben seiner Wut auf die Schule bietet. Beide Delinquenten werden von ihrem Tun nicht ablassen, wenn sie die Benutzerordnung gelesen haben, aber jeder Benutzer des Raumes wird als potenziell Verdächtiger angesprochen.
Im nächsten Satz wird die Liste der Vergehen ganz beiläufig um eines erweitert. Das Bemalen von Gegenständen wird hier mit ihrer Zerstörung verbunden. Soll man sich darunter Graffitis auf dem Bildschirm vorstellen? Das Übermalen der Buchstaben der Tastatur? Ohne Erläuterung ist das eine schwer konkretisierbare Phantasie des Autors.
Interessant ist die Wahl des Begriffes »Schadensfall«. Offensichtlich ist damit nicht der Schaden am Gegenstand an sich gemeint, denn mit dem Entwenden einer Sache muss nicht unbedingt dessen Beschädigung einhergehen. Vielmehr meint man den Schaden, den der Betreiber des Raumes durch Diebstahl, Zerstörung oder Bemalen hat, indem er für Ersatz, Reparatur oder Reinigung zahlen muss. Auf diese Weise hebt man hervor, was und wer hinter der Anlage steht, und dass die Verantwortung des Nutzers nicht nur gegenüber dem Gerät selbst, sondern eher gegenüber der Institution besteht.
Mit dem Zusatz »Zum Teil sind diese sehr teuer!!!« wird ohne Umschweife das Ausmaß der pekuniären Bedrohung vergegenwärtigt. Zusammen mit der Formulierung »…von dir ersetzt werden.« macht man dem Leser klar, dass er schrecklich bluten muss, wenn er die Ordnung verletzt. Insgesamt bringt der Abschnitt »5.« gut zum Ausdruck, wie ernst dem Verfasser die Lage ist. Die Deutlichkeit der Aussage wird durch die fett gedruckten Passagen und nun sogar die drei Ausrufezeichen am Ende betont.

»6. Eventuell auftretende Fehler oder Schäden an Geräten oder Einrichtungsgegenständen sind dem Lehrer sofort zu melden. Hierzu gehört auch das Beschmieren von Maus-Pads und anderen Gegenständen im Computerraum.«

Zuerst wäre zu klären, was Fehler und Schäden eigentlich sind. Von einem Fehler spricht man, wenn etwas nicht seiner vorgegebenen Weise entsprechend funktioniert. Fehler sind meistens auf Versagen oder Defekte von Mensch oder Material zurückzuführen. Schäden entstehen, wenn durch äußere Einwirkung oder Schwächen in der Struktur selbst ein Teil oder das ganze Objekt kaputt geht und somit die Funktion beeinträchtigt oder verhindert wird. Falls eines dieser Dinge auftritt, ist dies »dem Lehrer sofort zu melden«.
Mit dem Wort »eventuell« zeigt man, dass man dies zwar für möglich hält, aber nicht zwingend damit rechnet. Die erwartete Wahrscheinlichkeit wird also in Grenzen gehalten. Nichtsdestotrotz wird durch das Fettdrucken von »Fehler oder Schäden… zu melden.« der ernste Hintergrund der Aussage betont. Soweit erscheint dies alles nachvollziehbar.
Im nächsten Satz zählt man dann jedoch »das Beschmieren« von Gegenständen zu den Fehlern und Schäden. Wie bereits erläutert, schreitet allerdings mit einem Fehler oder Schaden jeweils eine Beeinträchtigung der Funktion einher, was bei einem bemalten oder beschmierten Gegenstand nicht der Fall ist. Entweder wird hier ein weiteres Mal das Aussehen eines Gerätes mit seiner Funktionsfähigkeit verknüpft, was wieder zum Begriff Ordentlichkeit führt, oder mit Beschmieren ist an dieser Stelle jene Verunreinigung gemeint, die auftritt, wenn Essensreste (Brot- und Butterkrümel, Obstteile, verschüttete Getränkereste) an die Geräte kommen und zum Beispiel in Tastaturen dringen oder Monitore verschmieren. Auf diese Weise können unter Umständen tatsächlich Schäden oder Fehler entstehen. Demnach wäre es an dieser Stelle klarer gewesen, den Satz in etwa so zu formulieren: »Dies gilt auch für das Beschmieren …«.
Erneut wird ein stark polizeilich-militärischer Ausdruck gebraucht, nämlich »sind… sofort zu melden«. Weiterhin wird der Lehrer als Autorität und Vertreter der Ordnung angeführt, was erneut die einschüchternde Wirkung des Textes fördert.

»7. Taschen, Rucksäcke müssen in die Regale gelegt werden. Jacken sind nach Möglichkeit am Kleiderständer aufzuhängen.«

Als erstes erscheint bemerkenswert, dass Taschen und Rucksäcke nicht in die Regale gelegt werden »sollen«, oder in die Regale »zu legen sind«, sondern hineingelegt werden »müssen«. Alles andere ist unmöglich oder zumindest undenkbar. Was steckt hinter dieser Anweisung? Der Inhalt der Taschen kann mit dem Inhalt der Arbeit im Raum zu tun haben, warum sollten dann die Taschen nicht an den Arbeitsplatz gestellt werden dürfen? Das macht erst Sinn, wenn unterstellt wird, dass in ihm Dinge stecken, die dort nichts zu suchen haben, eben Essen und Getränke, aber auch Raubkopien oder Disketten, auf die man kopieren könnte, was man auf sie nicht kopieren darf. Vielleicht dient der Rucksack auch als Versteck für das Diebesgut? Was immer die Schüler mit ihren Taschen im Schilde führen mögen, ihr Verhalten lässt sich besser kontrollieren, wenn sie nichts mitführen, was als Versteck dienen könnte.
An sich gilt das auch für Jacken. Die kann man anbehalten oder über den Stuhl hängen. Sie »sind nach Möglichkeit… aufzuhängen.« Es gibt verschiedene Gründe, dies so zu formulieren. Einmal könnte es sein, dass man nicht allzu kleinlich und streng wirken möchte; weiterhin ist es möglich, dass Jacken bisher kein besonderes Problem dargestellt haben. Oder aber der Verfasser ist sich darüber bewusst, dass der Kleiderständer schlicht zu klein ist und nicht genügend Jacken fassen kann. Letzteres wäre ein Eingeständnis, nicht für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, was besonders in dieser Frage der Ordentlichkeit ein Defizit darstellen würde. Es zeigt sich hier eine Lücke im Reglement.

»8. Am Stundenschluss sollen Tastaturen, Maus-Pads und Mäuse, sowie die Stühle an ihrem Platz sein.«

Wie man es bereits unter »2.« lesen konnte, ist die Veränderung der Positionen der Gegenstände allgemein unerwünscht. Hier wird allerdings konkret auf den Stundenschluss hingewiesen. Dies hat wahrscheinlich den Zweck, dass der Raum in einem Zustand zu hinterlassen ist, der der nächsten Gruppe anfängliche Aufräumarbeiten erspart. Dahinter steckt wohl die allgemeine Erwartung, dass man gemeinsam benutzte Räume so zurücklassen sollte, wie man wünscht, sie vorzufinden. Das kann vor allem auf die Schülertoiletten kritisch bezogen werden. In Computerraum wirkt diese Forderung aber als abstrakt, denn das, was sich durch die Nutzung verändert hat, ist als Datenverarbeitung nicht sichtbar. Nimmt man dagegen nur die Ordnung am Arbeitsplatz, so wirkt die Regel schlicht überflüssig.

»9. Die Computerräume haben sehr viel Geld gekostet. Wenn sie beschädigt oder zerstört werden, schadet man der Schule. Überlege dir bei deinen Aktivitäten gut die Konsequenzen, die folgen werden.«

Ebenso redundant ist die neunte Regel. Die Formulierung »sehr viel Geld« erinnert an eine eher kindliche Sprache. Durch das Wort »Computerräume« erfährt man, dass es sich anscheinend um mehrere Räume handelt. Ähnlich wie bei dem Ausdruck »Computeranlage« ruft man im Leser die Vorstellung von etwas Großem und Teurem hervor. Die Wirkung des Satzes soll somit darin bestehen, dass der Leser beeindruckt wird und Respekt beweist.
Mit dem Hinweis, dass eine Beschädigung der Computerräume zugleich der Schule schadet, wird vermittelt, dass die Beschädigung eines kleinen Teils der Beschädigung der gesamten Einrichtung gleichkommt. Die Schule ist dabei zugleich die abstrakte Institution als auch die Gemeinschaft von Lehrern und Schülern. Diese zu schädigen, verweist auf asoziales Verhalten. Die Institution kennt das Regelwerk der Gegenmaßnahmen, die mit mechanischer Strenge vollzogen werden müssen. Im darauf folgenden Satz wird der Leser wieder direkt angesprochen. Er ist sowohl ein Appell als auch eine Drohung. Man gesteht dem Nutzer einerseits zu, dass er fähig ist, das Ausmaß der Situation zu erkennen und aufgrund von Reflexion sein Handeln zu steuern. Andererseits steckt dahinter auch eine Drohung, sich nicht mit dem Apparat Schule anzulegen.
Auffällig ist, dass scheinbar die komplette Zerstörung der Computerräume für möglich gehalten wird (»…beschädigt oder zerstört werden…«). Man stelle sich vor, was geschehen muss, um von einer solchen Zerstörung sprechen zu können. Der Verfasser rechnet offensichtlich mit einer zügellos vandalischen und gewalttätigen Klientel, womit man erneut an den Begriff »Chaos« erinnert wird.
In der Wortwahl zeigt sich der Ausdruck »Aktivitäten« als unterbestimmt. Zu Aktivitäten zählen nämlich alle Handlungen, die der Ausführung einer bestimmten Sache dienen und »aktiv« durchgeführt werden. So wäre das Arbeiten an den PCs auch eine Aktivität. Wörtlich genommen müsste man sich also bei jeder einzelnen Handlung die möglichen Konsequenzen überlegen. Weiterhin enthält das Wort »Konsequenz« die Information, dass Auswirkungen folgen werden: »Konsequenzen, die folgen werden« sind somit »Folgen, die folgen werden«. Die Wahl dieses Begriffes verleiht dem Satz jedoch eine offiziellere Note und betont somit die Schwere der Aussage, was wiederum dadurch zusätzlich hervorgehoben wird, dass er fett gedruckt wurde.

»10. Bei Zuwiderhandlung wird der betreffende Schüler vom Arbeiten mit dem PC ausgeschlossen. Die Schulleitung sowie die Eltern werden benachrichtigt.«

Die Formulierung »bei Zuwiderhandlung« stellt gleich zu Beginn klar, dass nun die zu befürchtenden Folgen aufgeführt werden. Bemerkenswert ist dabei die Wortwahl, da dieser Ausdruck hauptsächlich aus dem polizeilichen und gerichtlichen Bereich bekannt ist und dadurch äußerst streng klingt.
Die erste Konsequenz ist, dass der jeweilige zuwiderhandelnde Schüler vom Arbeiten mit den Computern ausgeschlossen wird. Der Vorgang des Ausschließens bedeutet hierbei nicht nur, dass dem Schüler von jetzt an das Arbeiten am PC vorenthalten bleibt. Da alle anderen Schüler im Computerraum weiterarbeiten, ist dies mit einem sozialen Ausschluss gleichzusetzen. Der Schüler wird zu einem Außenseiter gemacht, dem es nicht erlaubt ist, die gleiche Tätigkeit auszuüben wie alle anderen. Es wird jedoch nicht näher darauf eingegangen, wo sich derjenige in der Zeit aufzuhalten hat, wenn die anderen im Computerraum sind, oder was er währenddessen tun soll.
Im nächsten Satz wird die gravierende Konsequenz dargestellt. Die Verständigung von Schulleitung und Eltern hat verschiedene Dinge zur Folge. Die Schulleitung ist der Vertreter einer Institution. Mit ihr wird der Zuwiderhandelnde aktenkundig gemacht. Dies hat ggf. Auswirkungen für die Zukunft des Betreffenden, sei es in Form einer schlechten Sozialnote oder eines schriftlichen Vermerks im Zeugnis. So findet eine zusätzliche Stigmatisierung statt. Mit den Eltern schaltet man das Druckmittel für zu Hause ein. Die Eltern oder gar die ganze Familie setzen den Konflikt zu Hause fort, was den Delinquenten unter Umständen sehr empfindlich treffen kann.
Unterstellt man Diebstahl und Zerstörung, so wird die Reaktion als Antwort auf das Vergehen plausibel. Aber es geht unter »10.« abstrakt um »Zuwiderhandlung«. Zu klären bliebe deshalb, ob wirklich bei jeder Zuwiderhandlung gegen die aufgeführte Ordnung die unter »10.« genannten Auswirkungen eintreten. Dies würde nämlich bedeuten, dass man zum Beispiel wegen des unnötigen Verrückens einer Maus (siehe »2.«) vom Arbeiten mit dem PC ausgeschlossen wird. Gleiches gilt für Kaugummikauen oder das Ablegen eines Rucksacks unter dem Arbeitsplatz. Dass an dieser Stelle keine Spezifikation erfolgt, könnte damit motiviert sein, die Warnung wie eine Einschüchterung des Lesers zu inszenieren, der auf diese Weise aus Angst vor Strafen der Ordnung folgt. Wer davon ausgeht, dass einer sinnvollen Ordnung nicht freiwillig gefolgt wird, muss mangels Urteilsvermögen und Disziplin der Schüler auf Strafe als Abschreckung setzen.

Die Grafiken II

In den unteren beiden Ecken des Dokuments befinden sich, wie oben auch, zwei kleine Grafiken im Stile von Clip Arts. Links sieht man einen stilisiert als lebendiges Wesen dargestellten Computer, bestehend aus Bildschirm und Tastatur, der ein Thermometer im Mund hat, eine Wärmflasche auf dem Kopf trägt und ein bedrücktes Gesicht zeigt. Es bieten sich folgende Interpretationsvarianten: Entweder ist der PC von den vermeintlich wilden und unvorsichtigen Nutzern derart beansprucht worden, dass im übertragenen Sinne seine Gesundheit darunter leiden musste und er geschwächt und krank ist, oder die als verantwortungslos dargestellten Schüler haben ihn beschädigt, also gleichsam »verletzt«. Eventuell soll dieser personifizierte PC Mitleid in den Lesern dieser Ordnung wecken und so zu einem sensibleren Umgang mit den Geräten führen.
In der rechten Ecke sind zwei schwarze Strichmännchen zu sehen, welche im gleichen Stil gezeichnet sind wie bereits jenes neben der Überschrift: stark reduziert auf die äußeren Umrisse, einfarbig schwarz, ohne Gesichtszüge oder Haare oder ähnliches. Das eine Männchen steht aufrecht und zeigt mit dem Finger vor sich dort auf den Boden, wo das andere Männchen niederkniet wie vor einem Monarchen. Das kräftiger dargestellte Männchen mit Krawatte ist offensichtlich ein Lehrer, das niederkniende zeigt einen Schüler. Dies würde dazu passen, dass dieses Männchen hier in Analogie zum typischen Lehrer-Schüler-Verhältnis die höhere Position innehat. Nun kann man dieses Bild ironisch verstehen, und es als heitere Entschärfung der nebenstehenden Regeln sehen. Auf der anderen Seite kann es durchaus auch »wörtlich« verstanden werden, indem es eine grafische Veranschaulichung der aufgeführten Ordnung und visuelle Verkörperung der vorherrschenden Tonart darstellt.
Ein zentrales Motiv, welches sich durch das gesamte Dokument zieht, ist der Begriff der Ordnung. An mehreren Stellen scheint die Ordentlichkeit über allem anderen zu stehen. Offensichtlich hält man die erwartete Klientel für äußerst unzivilisiert und chaotisch.
Man konzentriert sich also darauf, Ordnung aufrecht zu erhalten, um optimale Bedingungen für fruchtbares Arbeiten im Computerraum zu ermöglichen. Dass die hier verlangte Ordentlichkeit der Produktivität allerdings oft im Wege sein kann, bleibt unbeachtet. So würde es zum Beispiel äußerst schwer fallen, sich auf seine Arbeit am PC zu konzentrieren, wenn man permanent darauf achten müsste, nicht die Tastatur, die Maus und andere arbeitsrelevante Gegenstände von ihrem vorgefundenen Platz zu verschieben. Somit erscheint der Begriff der Ordentlichkeit in dem Maße, indem er hier radikalisiert wird, als unsinnig, einengend und kontraproduktiv.
Die zweite rote Linie im Text ist die überwiegend polizeilich-gerichtliche Tonart. An manchen Stellen liest sich der Text, als hänge er am Eingangstor einer Militärbasis. So klingen Ausdrücke wie »strengstens verboten«, »untersagt«, »sofort zu melden« oder »bei Zuwiderhandlung« dem Kontext entsprechend unpassend und überzogen. Die beabsichtigte Wirkung soll jedoch zweifellos darin liegen, die Leser der Ordnung mit diesem Vokabular von unerwünschten Taten abzuhalten. Durch diesen fast schon repressiv eingesetzten Tonfall könnte das verstärkt werden, was verhindert werden soll. Der bis an die Zähne durch Ordnung bewehrte Computerraum wird zum Ort der Provokation. Wo sich die Ordnungsmacht dermaßen aufspielt, da kann man sie ins Herz treffen. Wer dagegen frei von solchen Fantasien ist, der fragt sich, was diese Ordnung überhaupt soll. Warum wird der Nutzer nicht als Partner in einem pädagogischen Prozess angesehen, in dem es gilt, Fähigkeiten zu vermitteln. Warum wird er eher wie ein unerwünschter Eindringling behandelt. Damit kann keine konstruktive Atmosphäre entstehen. Die Autoren setzen die Ordnung vor die Nutzung.
Neben der Taktik, über die stark autoritäre Sprache Druck auszuüben, finden sich jedoch auch hier und da Stellen, wo Appelle an die Tugendhaftigkeit im Menschen gerichtet werden. Passend dazu wählte der Autor eine äußere Form, die eindeutig an die Zehn Gebote erinnert. Da die Zehn Gebote als Basis für die Ethik gelten, kann man dies als Versuch werten, das, was an Tugend in den Schülern noch vorhanden ist, zu wecken oder zumindest anzusprechen.
In Verbindung mit der sehr dominanten autoritären Ausdrucksweise und den Unterstellungen zum jederzeit möglichen Vandalismus wird aber der Appell selbst hohl.
Damit bleibt strukturbildend für den Text, welche Erwartungen des Verfassers an das Verhalten seiner Kundschaft durchblicken. Der Text lebt von der Phantasie, dass Schüler in den Raum vor allem mit zerstörerischen Motiven kommen und dass sie völlig gewissenlose Menschen sind, die über den Computerraum herfallen und eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Die Schüler bekommen bei der Lektüre der Benutzerordnung schnell zu spüren, dass ihnen nichts Positives, sondern nur Negatives zugetraut wird.
Mit der Benutzerordnung gibt die Schule zu, der Situation nicht gewachsen und unfähig zu sein, Lösungen zu präsentieren, die eine nachhaltige Veränderung des nicht-gewünschten Verhaltens des Betreffenden erwirken und ihnen die produktive Teilnahme an der Arbeit im Computerraum ermöglichen würden. Die eigene Professionalität wird faktisch bezweifelt, während man zugleich versucht, sich hinter der Wortmacht des Textes vor Situationen zu verstecken, die genau diesen Kompetenzmangel offen legen könnten. Zusätzlich wird für den betreffenden Raum eine Atmosphäre geschaffen, die dem ursprünglichen Zweck, nämlich der Arbeit an Computern, abträglich ist und eher sogar fruchtbaren Boden für eben jene Konflikte liefert, die man so sehr fürchtet und versucht zu vermeiden.

III

In Bezug auf die einleitenden Ausführungen sei abschließend der Frage nachgegangen, welches Ziel mit dem Betreiben eines solchen Computerraumes angestrebt wird. Den vorliegenden Betrachtungen nach erscheint es, als wolle man Menschen, die keine Ahnung haben, was ein PC ist, in erster Linie beibringen, wie empfindlich ein solches Gerät auf Schmutz und Schäden reagiert. Da allerdings, wie bereits erwähnt, der Großteil der heutigen Schüler zu Hause Zugriff auf mindestens einen Computer hat, kann man höchstwahrscheinlich erwarten, dass den meisten dieser Aspekt bereits bekannt ist.
Die Arbeitsbedingungen für die Schüler werden in diesem Raum durch die vorliegende Ordnung bereits derart belastet, dass eine Motivation des Betreibers, den Schülern einen Ort für das Lernen am PC zu bieten, ernsthaft zu bezweifeln ist. Als weitere Zielsetzung könnte man das Wecken von Interesse für jene Seiten des Computers, die sich nicht mit Spiel und Unterhaltung befassen, annehmen. Allerdings findet unter den gegebenen Umständen eine simple Konditionierung statt. Der Schüler verknüpft ab sofort Begriffe wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Internetrecherche mit den hier bestehenden Pflichten, Verboten und Sanktionen, wohingegen das häusliche Spiel am PC fernab von jeglichen Zwängen und Einschränkungen stattfindet. Anstatt die Schüler an die produktiven Möglichkeiten des Computers heranzuführen, schreckt man sie regelrecht davon ab.
So drängt sich dem Leser letztendlich das Bild auf, dass dieser Computerraum kein Ort sein dürfte, an dem Fähigkeiten und Kenntnisse über das Feld der Computertechnologie Gegenstand der Veranstaltung werden, sondern wo die Schüler schlicht Zeit, nämlich »Schulzeit« absitzen, während man versucht, sie wie eine Herde von wilden Tieren in Schach zu halten. Der Computerraum erscheint als ein Motivationsmittel, das eine interessante Abwechslung zum Schulalltag bieten könnte. Aber sobald der Autor sich einen motivierten Nutzer vorstellen soll, für den er eine Benutzerordnung entwerfen möchte, denkt er an den unmotivierten, der auf sachfremdes Verhalten ausweicht. Nichts spricht dafür, dass es sich dabei um eine reine Lehrerphantasie handelt, dass also mit nichts von dem zu rechnen ist, was die Ordnung als abweichendes Verhalten beschreibt. Aber das Entscheidende ist nicht die Mitteilung, dass man Missbrauch nicht dulden werde, sondern dass die Nutzerordnung des Raumes von der Möglichkeit des Missbrauchs aus konzipiert wird, nicht vom Gebrauch. Mit untauglichen Mitteln versucht die Ordnung, die Schüler zu erziehen. Letztlich wird mit ihr vor Gebrauch gewarnt. Vielleicht findet man in den Räumen deswegen so selten Nutzer.

Mit freundlicher Genehmigung von Budrich-Unipress
www.budrich-journals.de/index.php/pk.de

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